Zollvorschriften

Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, für Reisende, die in das Gebiet der EU-Gemeinschaft einreisen oder aus dem Gebiet der EU-Gemeinschaft ausreisen

Wichtiger Hinweis!

Ab 15. Juni 2007: Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr, für Reisende, die in das Gebiet der EU einreisen oder aus dem Gebiet der EU ausreisen.

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